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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeiner Teil
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§ 1
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Geltung der AGB
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Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verwenders erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter
Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch
uns bestätigt werden. Zusätzlich zu dieses Regelungen beachten Endverbraucher bitte
die Seite Ergänzende
Regelungen für Endverbraucher. |
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§ 2
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Angebot oder Vertragsschluss
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Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und
unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Zur
Rechtswirksamkeit eines Auftrages bedarf es unserer schriftlichen Bestätigung oder der
Lieferung oder Leistung.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Verkaufsangestellte des Verwenders sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen. |
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§ 3
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Preise
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Die von uns angegebenen Preise verstehen sich
- zuzüglich Verpackungs- und
Versandkosten und
- zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per
Nachnahme auf Kosten des Auftragsgebers.
Erstbestellungen beliefern wir ausschließlich per
Nachnahme, Vorkasse oder Bankeinzugsermächtigung.
Soweit zwischen
Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung
gültigen Preise. |
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§ 4
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Lieferzeiten
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Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Vereinbarung und sind stets unverbindlich sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung des Verwenders. Teillieferungen sind zulässig. |
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§ 5
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Versand und Gefahrenübergang
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Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf
den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne
unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der
Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
Auf schriftlichen Antrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und
auf seine Rechnung versichert. |
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§ 6
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Gewährleistung und Haftung
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Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab Lieferung oder Leistung wird
mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nachgebessert oder nach
unserer Wahl Ersatzlieferungen vorgenommen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei
fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder
gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich dies nur auf die
Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung.
Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstige priv.
oder öff. Auskunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen
nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte
Liefergegenstände sind auf eigene Kosten vom Käufer an uns zu versenden oder zur Besichtigung
bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verwender aus. Der Verwender steht dem Käufer nach
besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur
Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart
wurde.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind
ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für
Schäden, für die wir nach der vorstehenden Bestimmung haften, wird unsere Ersatzpflicht auf das
Dreifache des Kaufpreises begrenzt.
Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm
bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die
Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu
unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen.
Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisungen und Veränderungen an den Produkten, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sind wir nur dann verpflichtet, wenn
der Käufer seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Ohne unsere schriftliche
Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom
Käufer geltend gemacht werden. |
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§ 7
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Eigentumsvorbehalt
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Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verwender aus jedwedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den
gelieferten Waren vor. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns
als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer
verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum
zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt
der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits
jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu
legen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der
Hausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet -
kein Rücktritt vom Vertrag. |
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§ 8
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Zahlung
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Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne
Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden
Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu
tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von 5,00 Euro erheben können.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere
einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen
sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitbar sind. |
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§ 9
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Schutz- und Urheberrechte
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Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten,
falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von
uns geliefertes Produkt erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und Verteidigung des Käufers
gegen Ansprüche des Rechtsinhabers wird durch uns auf eigene Kosten geregelt, soweit die
Verletzung unmittelbar durch ein von uns geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind
grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls
dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, sind wir nach eigener Wahl
berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt
zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.
Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System
integriert, oder haben wir aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass
hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber
Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für eigenen
Gebrauch des Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne
unsere vorherige schriftliche Einwilligung darf der Käufer weder Programme noch Dokumentationen
Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur
Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien
ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk
tragen, ist dieser vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen.
Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Lizenzvereinbahrungen, die mit
dem Produkt ausgeliefert wurden. |
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§ 10
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort ist Bochum. Soweit der Käufer zu dem in
§ 24 AGBG bezeichneten Personenkreis gehört, wird Bochum als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für
diese Geschäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem
Vertragspartner. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen (EKG)" und des "Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG)" wird ausdrücklich ausgeschlossen. |
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§ 11
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Teilnichtigkeit
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Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig,
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen
bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst
genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken. |
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